Digitaler Pranger: Wie man schnell mal ein Menschenleben zerstört

Liebe Followers, eben erreichte mich folgende Facebookmail : [hier stand der volle Name], wohnhaft in [hier stand ein Ort] schrieb:“ Willst du mal einen schönen Schw*** sehen, Gerade geduscht und frisch rasiert.“ Zusätzlich hat er noch eine Datei mitgeschickt, die ich nicht öffnen werde.

NEIN HERR [Name], ich möchte weder Ihr Geschlechtsteil,noch die Geschlechtsteile anderer Fans sehen.

Anzeige folgt.

Diesen Eintrag sendete Hochsprung-Europameisterin Ariane Friedrich letzte Woche an ihre damals* 10.000 Fans bei Facebook. Ihr Ziel: Den Namen des vermeintlichen Perverslings in den Cyberspace zu katapultieren, wohl als Abschreckung für andere . Dass diese vier Zeilen ihren eigenen Namen in fast alle Blätter der Republik katapultieren würden, hätte sie wohl nicht gedacht.

Für ihre Aktion bekommt die Sportlerin viel Beifall (8.000x „gefällt mir“ auf diesen Eintrag) – aber auch viel Kritik. Was problematisch an ihrer Vorgehensweise ist, liegt auf der Hand: Bei der Anmeldung bei Facebook muss sich niemand ausweisen. Jeder kann sich als Hans Dampf, Helmut Kohl oder Ariane Friedrich anmelden. Nichts belegt, dass hinter dem Profil von XY auch wirklich ein XY steckt. Und selbst wenn: Es gibt in Deutschland – das haben eifrige Hobbydetektive sofort herausgefunden – mehrere mit diesem Namen, sogar mehrere, die in dem von Friedrich genannten Ort leben. Ob einer von ihnen der Absender der obszönen Nachricht ist? Oder ob der Account nicht einfach von einem halblustigen Zeitgenossen gekapert wurde, weil jemand den Namen seines Hundes als Passwort hat(te)?

Die Bestsellerregale unserer Buchhandlungen sind voll von Romanen, die sich um das finstere Mittelalter mit seinen schnellen Anschuldigungen und Verurteilungen ranken. Warst du unbeliebt (und im Idealfall noch rothaarig), hast du dich schnell auf einem Scheiterhaufen wiedergefunden. Einfach so – der Mob will beruhigt werden. Die Aufklärung hat da zwar einiges an Arbeit geleistet, aber tief drin im Menschen steckt er offensichtlich doch noch, der Drang nach dem schnellen Urteil. Ist ja auch sehr bequem. Diejenigen, die Ariane Friedrich so überschwänglich danken, dass sie es „dem Kerl so richtig gezeigt hat“, denken ziemlich kurz. Was, wenn sich mal jemand unter ihrem Namen bei Facebook anmeldet und Mist baut?

Scheiterhaufen 2.0

Es macht mir wirklich Sorgen, wie einfach heutzutage Menschen auf Verdächtigungen oder sogar eine Kampagne hereinfallen. Klar, das war schon immer ein Problem, aber empfinde ich es heute nur als stärker, weil ich es direkter mitbekomme? Unsere Medienwelt ist so schnell geworden, dass Geschwindigkeit mehr wiegt als fundierte Information. Wir konsumieren ja auch so viel davon, dass es auf eine mehr oder weniger richtige nicht ankommt. Vielleicht konsumieren wir Informationen manchmal auch nur um des Konsums von Informationen willen. Informationen verbreiten sich heute in einer solch rasenden Geschwindigkeit und auf so vielen Wegen parallel, dass es kaum möglich ist, eine Falschinformation zurückzuholen.

Überhaupt ist die Quellenvielfalt ein großer Beförderer der Gerüchteküche. Wo wir früher im Fall des Falles ein Loch zu stopfen hatten, schießt die selbe Information heute aus so vielen Quellen gleichzeitig (man beachte nur mal die Zahl der Artikel zu einem beliebigen Thema bei Google News), dass man im Leben nicht hinterher käme, sich um jede einzelne zu kümmern. Hat früher der Spiegel eine falsche Information veröffentlicht, wurde das halt in der nächsten Ausgabe korrigiert oder eine Gegendarstellung gedruckt. Aber ist heute eine Information erst einmal in Facebook, dann weiß es die halbe Welt. Und des Journalisten liebster Sport ist zu gucken, was der Mitbewerber gerade bringt – um es dann selbst zu tun. Da geht es um Minuten. Mit Folgen: Heute versammelt sich schon mal ein Mob vor einer Polizeiwache und fordert die Herausgabe des – wie sich gern zu spät herausstellt – zu Unrecht Verdächtigten.

Gossip + Google = „Aus die Maus“

Zusammen mit den Menscheitsdauergedächtnissen Google, Bing und Co. ergibt sich da ein brisanter Cocktail. Wer früher als Hexe verfolgt wurde, konnte wenigstens ins nächste Dorf ziehen. Heute wird man einen digital fixierten Makel (von wegen digital ist flüchtig!) kaum wieder los. Etwas Negatives bleibt immer hängen. „XY…, als erstes mal googeln“, murmelt der Personalleiter von heute und findet sehr schnell die Beschuldigungen von Friedrich. „Oh, eine obszöne Nachricht an eine Sportlerin? Ob das wirklich stimmt? Egal, ich gehe lieber kein Risiko ein mit so einem.“ Bähm!

Das das nicht häufiger passiert, verwundert fast ein wenig. Wie einfach wäre es, im Namen eines unbequemen Kollegen eine anzügliche Mail an die Geschäftsführerin zu schreiben. Schüler beherrschen diese „Kunst“ schon aus dem FF: Die Seite iShareGossip.com hatte im vergangenen Jahr bis zu ihrer Kaperung durch Hacker so manchen Teenager in psychologische Behandlung getrieben.

Gerade in frommen Kreisen, die auf bestimmte Attribute wie „richtige Lehre“ oder „sexuelle Reinheit“ bei ihrem Führungspersonal besonderen Wert legen, wäre eine Verleumdungsattacke gegen einen missliebigen Pfarrer oder Funktionär sicherlich ziemlich übel. Und ob Christen der Versuchung des Gerüchts weniger erlegen sind als der Rest der Welt?

Wie dem begegnen?

Ich frage mich, wie es möglich ist, solche falschen Gerüchte zu erkennen und ihnen keinen Vorschub zu leisten. Das ist ja gerade für die publizistisch wirkende Zunft wichtig, zu der jeder Blogger gehört. Aber in Zeiten von Social Media ist eh jeder Publizist, ob er damit umgehen kann oder nicht. Natürlich steht Journalismus immer in der Spannung zwischen dem Persönlichkeitsschutz von Menschen und dem Verfassungsauftrag, Korrektiv der Mächtigen zu sein. Es ist deshalb stets ein Abwägen und eine Gratwanderung. Was, wenn schon andere Medien über etwas berichten – verstärke ich mit einer eigenen Erwähnung das Gerücht oder kann ich eine ausgleichende Position wahrnehmen? Und was ist sachdienlich? Oft nicht ganz einfach. Mir fallen drei Punkte ein, die helfen könnten:

[dropcap2]1[/dropcap2] „Im Zweifel für den Angeklagten“ – Was schon den alten Griechen lieb war, sollte uns heute teuer sein! Kein Vorwurf, der uns zu Ohren kommt, sollte in Umlauf gebracht oder verstärkt werden, solange nicht belegt ist, dass er stimmt. Das ist zwar eine Binsenweisheit, aber irgendwie hält sich keiner dran. Übrigens ist auch ein „Medien berichten, dass XY dies und das getan hat aber XY dementiert es“ im Allgemeinen keine gute Idee. Das Dementi macht die Verbreitung des Gerüchts nicht rückgängig.

[dropcap2]2[/dropcap2] Entschleunigung! Wir sind so darauf getrimmt, alles ganz schnell und sofort zu erfahren, so dass den Medien selten Zeit bleibt, eine Meldung zu überprüfen. Ich nehme uns da bei Jesus.de nicht aus: Wir sind personell nicht so besetzt, dass wir jede einzelne Information zum Beispiel eines Pressedienstes oder anderer Quellen noch mal genau überprüfen könnten (ist ja auch meist nicht nötig). Aber trotzdem besteht auch an uns ein hoher Anspruch an Aktualität. Ich bin froh, dass wir wenig mit Enthüllungsgeschichten zu tun haben. Und wenn mal doch: Sich selbst zur Langsamkeit = Sorgfalt zwingen! Der gute Ruf des anderen (und unser eigener) sollte uns das Wert sein.

[dropcap2]3[/dropcap2] Für unsere Rolle als Medien-Rezipient und Per-Klick-Teiler: Nicht alles glauben, was geschrieben steht! Immer den eigenen Kopf anschalten! Überlegen: Kann eine Verwechslung vorliegen? Hat derjenige, von dem wir die Information haben, alles wirklich richtig verstanden? Hat er überhaupt Ahnung von dem Thema? Was kann passieren, wenn wir diese Information teilen? Dient es dem Guten? Der Fromme mag sich fragen: Dient es der Ehre Gottes?

Vielleicht habt Ihr noch weitere Tipps? Wenn wir nur diese drei beherzigen würden, wäre glaube ich schon an so mancher Stelle geholfen.
*lt. Aussage von Kommentatoren auf ihrer FB-Seite

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Kommentare

11 Kommentare auf "Digitaler Pranger: Wie man schnell mal ein Menschenleben zerstört"

  1. S.k. says:

    Sehr geehrter Herr Krüger, Ihre Vergleiche hinken gewaltig. Ein Pranger war eine öffentliche Sanktion, gegen die keine Wehr möglich war. Worum es hier geht, ist freie Meinungsäußerung in Notwehr.

    Die einzige Abwehr von sexuellen Angriffen besteht darin, sie SOFORT öffentlich zu machen. Wenn hier der falsche getroffen wurde, liegt das nicht in der Verantwortung von Frau Friedrich, sondern dessen, der die Nachricht geschrieben hat.

    Im Übrigen empfinde ich Ihren Beitrag als extrem heuchlerisch, weil auch sie den bemängelten Namen samt Wohnort weiter verbreiten, obwohl Sie das doch als „Pranger“ brandmarken.

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    • Rolf Krüger says:

      Wenn hier der falsche getroffen wurde, liegt das nicht in der Verantwortung von Frau Friedrich, sondern dessen, der die Nachricht geschrieben hat.

      Sagen wir’s mal so: Dass der eventuell unschuldige Herr aus Allendorf getroffen wurde, lag in der Entscheidung von Frau Friedrich. Und damit auch in ihrer Verantwortung. Würden Sie genauso argumentieren, wenn jemand sich unter Ihrem Namen bei Facebook anmelden würde und jemand anderen belästigen würde, der dann wiederum sofort Ihren Namen zusammen mit einer Anschuldigung öffentlich macht?

      Im Übrigen empfinde ich Ihren Beitrag als extrem heuchlerisch, weil auch sie den bemängelten Namen samt Wohnort weiter verbreiten, obwohl Sie das doch als “Pranger” brandmarken.

      Nun, das ist erwähnte Gratwanderung. Aber erstens ist eh überall der Name zu lesen (allein 350 Artikel bei Google News zu dem Thema). Zweitens versuche ich ja gerade davor zu warnen, jemand aufgrund des Facebookeintrags oder der Berichterstattung zu verurteilen. Wenn, dann hilft der Artikel (hoffentlich) als Gegengewicht zu der Veröffentlichung.

      Beste Grüße!

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      • S.K. says:

        Zu erstens: Mein Name ist im Internet schon durch den Dreck gezogen worden, in meinem Namen hat schon jemand bei Ebay betrogen. Ja, ich stehe zu meiner Meinung. Wenn jemand, wie Frau Friedrich selbst mit seinem wahren Namen so etwas öffentlich macht, darf sie auch den Namen des Täters nennen. Gerade, weil Sie sich damit der Gefahr aussetzt, strafrechtlich und dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Anonym fände ich es unerhört.

        Trotzdem hätte ich es nicht wie Frau Friedrich gemacht, sondern anstelle des Namens die Emailadresse veröffentlicht und wahrscheinlich schon in meinem Ursprungsbeitrag klar gemacht, dass auch diese gefälscht sein kann.

        Zum zweiten habe ich Ihnen ja inzwischen weiter unten geschrieben. Inzwischen haben Sie meinen Respekt erworben. Man kann in der Sache zweierlei Meinung sein, Konsequent hingegen sollte man immer sein. Das sind sie.

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    • Wolfram says:

      Sie irren.
      Die einzig richtige Reaktion hier wäre gewesen, Strafanzeige zu erstatten. Wenn hier der falsche getroffen wurde, liegt das ALLEIN in der Verantwortung von Frau Friedrich, denn sie – nicht der Belästiger – hat einen Unschuldigen angeprangert.
      Wenn der zu Unrecht beschuldigte Unschuldige Strafanzeige erstattet – und das ist ihm dringendst zu raten – dann nicht gegen den Mann, der denselben Namen trägt, denn der hat IHM ja nichts getan: SEINEN Ruf in den Schmutz gezogen hat Frau Friedrich. Frau Friedrich droht übrigens für diese in öffentlicher Weise begangene Üble Nachrede eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

      Sie sind auch entweder hypokrit oder denkbar schlecht informiert, sonst wüßten Sie, daß eine derartige Hexenjagd in Großbritannien schon Menschenleben gekostet hat, weil jemand den Namen eines Sexualstraftäters und seinen Wohnort veröffentlicht hat – und auch da gab es mehrere Männer des gleichen Namens im selben Ort.
      Was auch kein Wunder ist: ich trage einen eher seltenen Vornamen und einen seltenen Nachnamen, und doch gibts noch jemand, der denselben Vor- und Nachnamen trägt. Wir sind uns schon begegnet.

      In Ihrem Kommentar ist nur ein Punkt halbwegs handfest: der Name brauchte hier wahrlich nicht wiederholt zu werden; ich wollte den Namen beispielsweise nicht wissen und hatte keine Wahl.

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      • Rolf Krüger says:

        Hi Wolfram,

        zur Nennung des Namens hier: Wenn jemand den Namen des von Friedrich Beschuldigten googelt, dann ist es für den besser, wenn man auf Artikel wie diesen stößt, wo die Problematik der Anschuldigung klar gemacht wird. Da allerdings Ariane Friedrich zwischenzeitlich ihre Facebook-Seite gesperrt hat, fällt dieses Argument im Grunde weg – so dass ich die Namensnennung hier entsprechend geändert habe.

        LG,
        Rolf

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  2. S.K. says:

    Sehr geehrter Herr Wolfram, wenn Sie schon § 186 StGB („Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist“) verlinken, dann sollten sie auch die ständige Rechtsprechung zum Thema berücksichtigen.

    Sie gehen davon aus, das Frau Friedrich allen Männern mit dem gleichen Namen und dem gleichnamigen Wohnort „übel nachgeredet“ hat. Dies widerspricht aber der ständigen Rechtsprechung zur Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung, die auch auf § 186 anwendbar ist.

    Allein, wenn sich die Üble Nachrede ausdrücklich nur gegen eine Person richtete, aber nach ihrem Sinn die Äußerung auf alle Mitglieder einer Personengesamtheit bezogen würde und der Täter dies wüsste, nur dann wären auch die anderen Opfer und nur dann wäre Frau Friedrich strafbar (BGHSt 14, 48; 19, 235). Nun hat Frau Friedrich aber deutlich gemacht, dass sie nur die Person meint, die die sexualisierte Email geschrieben hat. Somit bezieht sich ihre Aussage dem Sinn nach eben gerade nicht auf alle gleichnamigen Männer. Es ist in der Rechtsprechung zu § 186 unumstritten, dass man durch Nennung eines – verwechselbaren – Pseudonyms oder einem angegebenen Fantasienamen erfolgreich individualisieren kann. Das gilt also ganz sicher auch, wenn ein Email-Schreiber seinen (angeblichen) Namen genannt hat (siehe Tröndle/Fischer § 186 Rn. 10).

    Beste Grüße!

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    • Wolfram says:

      Erstens: geht das noch mal auf deutsch? (Ich spiele hier an auf eine Bemerkung eines meiner Lehrer, der einmal meinte, er hätte seine Examensarbeit vom Germanistischen ins Deutsche übersetzt. Sie schreiben Juristensprech, das ebenso „Sprache Kanaans“ ist wie so manche Ausdrucksweisen von Pfarrern und anderen Theologen.)
      Zweitens: Frau Friedrich hat nicht unter einer Kollektivbezeichung (wie etwa „alle Soldaten sind Mörder“), sondern unter Nennung von Namen und Wohnort eine Behauptung verbreitet. Daraus kann, wie Rolf Krüger ausgeführt hat und Sie ja offenbar auch nicht abstreiten, dem „anderen“ Träger dieses Namens an einem Ort des bewußten Namens ein immenser Schaden entstehen. Diesem Schaden vorzubeugen, hat der Gesetzgeber die Üble Nachrede mit Strafe belegt, und die Höchststrafe verdoppelt, wenn es sich um eine öffentliche oder medial verbreitete (ich interpretiere!) Nachrede handelt.

      Ihre Ausführungen zu Pseudonymen kann ich nicht nachvollziehen – nicht nur, weil Ihr Verweis auf Literatur mir soviel nützt wie Ihnen ein frührabbinischer Bibelkommentar in der Originalsprache. Sondern auch wegen des Inhalts, soweit ich ihn verstehe: Die Tatsache, daß man im Internet unter falschem oder auch keinem Namen Dinge verbreiten kann (Sie schreiben unter einem nicht nachvollziehbaren Initial, ich unter meinem echten Vornamen und unter Andeutung meines Berufs…), ist kein Freibrief. Im Gegenteil nötigt diese Tatsache zu besonderer Sorgfalt, bevor man Tatsachenbehauptungen in die Welt setzt, wie Frau Friedrich dies tut. Sie läßt gar keinen Zweifel aufkommen, daß der N.N. aus X. ihr diese Nachricht geschickt hat, obwohl dies doch zweifelhaft ist.
      Sie verwendet auch kein Pseudonym, um den Autor der – ohne Zweifel verachtenswerten – Nachricht zu beschreiben. Sie mußte sich im Klaren darüber sein, daß damit der echte Träger des Namens – oder auch alle echten Tärger des Namens – in dem oder den Dörfern X. womöglich zu Unrecht beschuldigt wird.
      Außerdem, wo Sie von Rechtsprechung reden, die man kennen sollte: das erste Urteil, das auf dejure erwähnt wird, ist ein BGH-Urteil, das die Verurteilung eines Autors bestätigt, der über einen anderen unter Nichtnennung des Namens und unter Verwendung von Pseudonymen schrieb, und sogar verurteilt wurde für eine Aussage, die er als Zitat wiedergibt. Das Urteil ist von 1996 und dürfte damit aktuell genug sein – und außerdem als höchstrichterliche Auslegung des § 186 ein beträchtliches Gegenargument zu Ihrer Ausführung bieten.
      Weiterhin empfiehlt sich die Lektüre dieses Urteils des AG Rosenheim, speziell Punkt IV.1.a)
      „1.
      Es liegt eine Tatsachenbehauptung im Sinne des § 186 StGB vor:
      a)
      Eine Tatsache im Sinne des § 186 StGB ist etwas Geschehenes oder Bestehendes, das in die Wirklichkeit getreten ist und daher dem Beweis zugänglich ist ( Lackner-Kühl, Strafgesetzbuch, 26. Auflage, § 186 StGB, Rn. 3, sinngemäß auch beispielsweise BGH NJW 1996, 1131, 1133 ). Die Grenze zwischen Werturteilen einerseits und Tatsachenbehauptungen andererseits bestimmt sich nicht allein nach dem Wortlaut und der Form der Äußerung, sondern auch nach deren Sinn, so wie er im Gesamtzusammenhang von dem angesprochenen Adressatenkreis verstanden wird ( Lackner-Kühl a.a.O. m.w.N.).
      Diesem Maßstab hält Ihre Ausführung nun wahrlich nicht stand, denn offensichtlich haben sämtliche Leser die Ausführungen von Frau Friedrich nicht auf „der Typ mit dem Internet-Nickname N.N.“ bezogen, sondern auf den real existierenden „Herrn N.N. aus X“
      Oder auch, hier nun wieder höchstrichterlich:
      „BVerfGE 114, 339 – Manfred Stolpe
      Bundesverfassungsgericht
      Beschluss
      25. Oktober 2005
      Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung – anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf – nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt.“ (Die Urteilsbegründung nimmt auf §186 StGB Bezug.)
      Und genau das sagt der Paragraph ja aus, daß man nicht einfach behaupten kann, was man will und vor wem man will. Sondern daß man die Behauptung beweisen können muß, wenn sie dem Betroffenen an die Ehre geht.
      Ihr letzter Absatz ist mit der Formulierung „ganz sicher“ schon äußerst schwach. („Wer seine Ausführungen mit ‚ganz sicher‘, ‚zweifellos‘, ‚wie jedermann einfach erkennt‘ und ähnlichen Floskeln versieht, zeigt damit an, daß sie auf äußerst wackligen Füßen stehen.“ Prof. Dr. Hans Schneider, Marburg 1992, mündlich.)
      Außerdem sagt er nur etwas aus über die Selbstanonymisierung des Autors der beanstandeten Äußerung; Frau Friedrich hat rein gar nichts pseudonymisiert – und selbst das hätte sie nicht vor Strafverfolgung geschützt, wie der BGH darlegt. Ach, ich hab oben die Referenz vergessen: BGH, 30.01.1996 – VI ZR 386/94
      Schließlich und letztlich hat die Jurisprudenz die Gesetze auszulegen, nicht in sie hineinzulesen. Analogieschlüsse im Strafrecht sind m.W. unzulässig.

      So, nun hab ich genug gejuristet. Aber wie Prof. D. Otto Kaiser gern ausführte, Theologen sind vom Alten Testament her genügend Juristen, um sich auch im Dschungel der Gesetze einigermaßen (er sagte „bestens“, das halte ich für übertrieben) zurechtzufinden und einen Gesetzestext hinreichend verstehen zu können.

      Eins noch: ich bin nicht „Herr Wolfram“. Das klingt wie „Monsieur Antoine“, und der ist erstens Kneipwirt und zweitens ein wenig seltsam. Ersteres bin ich erwiesenermaßen nicht, zweiteres nicht auf diese Weise.

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